Mietbedingungen

Unsere Philosophie: Wir wollen den Spass und die Freude,
die wir bei unserer Arbeit haben, mit Ihnen teilen!

1. Anwendungsbereich

Die Dienstleistungen des Artikelverleihs werden von der Firma Golden Harvest AG (nachfolgend Vermieterin genannt) mit Sitz in 8048 Zürich erbracht, die in jedem Fall Eigentümerin der Leihartikel bleibt. Die Allgemeinen Mietbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil des Mietvertrages. Bei dessen Unterzeichnung bestätigt der Mieter, diese gelesen zu haben und bedingungslos zu akzeptieren:

2. Allgemeines

Die Leihartikel sind während unseren Öffnungszeiten in 4614 Hägendorf/SO abzuholen / zurückzugeben. Unsere Öffnungszeiten sind wie folgt:

Montag – Freitag / 8:00 – 11:45 Uhr und 13:30 – 16:45 Uhr (Ausserhalb Geschäftszeiten und Wochenende nur nach vorheriger Absprache)

Die Vermieterin hält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angaben von Gründen abzulehnen. Als Gerichtsstand wird von beiden Parteien 8048 Zürich anerkannt.

3. Preise

Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken und inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Wir behalten uns allfällige Preis- und Sortimentsänderungen vor.

4. Rückgabe

Der Mieter ist verpflichtet, den Leihartikel am vereinbarten Rückgabetermin der Vermieterin zurückzugeben. Für verspätete Rückgaben behält sich die Vermieterin vor, die daraus entstandenen Folgekosten vom Mieter einzufordern.

5. Lieferung

Die Zufahrt zum Verwendungsort muss vom Mieter für Transporter gewährleistet werden können. Die Lieferkosten betragen für Hin- und Rückweg CHF 1.50 pro Kilometer 4614 Hägendorf/SO (Personal inkl.). Stockwerklieferungen sind nicht im Preis inbegriffen und werden von der Vermieterin zusätzlich verrechnet. Kleinere Leihartikel (Gesamtgewicht von max. 20 Kilogramm) werden auf Wunsch per Paketpost an den Mieter versandt. Für den Paketversand werden dem Mieter CHF 12.- in Rechnung gestellt. Bei Lieferungen ist der Auf- und Abbau der Leihartikel nicht im Preis inbegriffen. Auf Wunsch des Mieters kann ein Auf- und Abbauservice dazu gebucht werden, was zwingend im Vorfeld der Vermieterin mitgeteilt werden muss. Hierbei wird dem Mieter der Aufwand zu CHF 60.- / Stunde verrechnet.

6. Verlängerung der Mietdauer

Eine Verlängerung des Mietverhältnisses ist nur mit der Zustimmung der Vermieterin vor Beendigung des laufenden Mietverhältnisses möglich. Die Vermieterin kann ohne Angaben von Gründen die Verlängerung verweigern.

7. Beschädigung, Diebstahl und Verlust

Der Mieter ist verpflichtet, aufgetretene Schäden sowie Verluste umgehend der Vermieterin anzuzeigen. Der Mieter haftet für alle dem Mietobjekt und seinem Zubehör während der Mietdauer zugefügten Beschädigungen aus Sturz, Vandalismus, Elementareinwirkungen, Manipulation, Einwirkungen aus dem Transport sowie dessen unsachgemässen oder zweckentfremdeten Einsatz.

Fehlendes oder defektes Material wird durch die Vermieterin zum Neupreis ersetzt oder bei Möglichkeit repariert und entsprechend dem Mieter verrechnet. Ersatz und Reparaturen von Dritten werden nicht akzeptiert!

8. Reinigung

Die Leihartikel sind komplett und in gereinigtem Zustand zu retournieren. Bei der Rückgabe von ungereinigten Leihartikel behält sich die Vermieterin vor, dem Mieter zusätzliche Reinigungsarbeiten nach Aufwand zu CHF 60.- / Stunde zu verrechnen.

9. Annullation

Bei einer Annullation eines Mietauftrages durch den Mieter sind folgende Kosten zu entrichten:

10. Zahlungsbedingungen

Nach Vereinbarung. Die Vermieterin behält sich das Recht vor, bei Reservation ein entsprechendes Depot oder eine Vorauszahlung zu verlangen. Im Generellen hat der Mieter die von uns ausgestellte Rechnung innert 10 Tagen zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug fallen nach einmaliger Erinnerung weitere Gebühren an (siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen; 4. Zahlungsbedingungen).

11. Haftung

Das Mietmaterial ist durch Golden Harvest AG nicht versichert. Der Mieter bestätigt mit dem Abschluss des Mietvertrages, über eine Haftpflichtversicherung und damit eine ausreichende Abdeckung zu verfügen. Die Haftung erstreckt sich auch auf Schadenskosten wie Sachverständigenkosten, Wertminderung oder Mietausfallkosten.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Dieser Vertrag untersteht Schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist 8048 Zürich.

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